Zuschuss bei Mehrlingsgeburten
Geburten und insbesondere Mehrlingsgeburten sind etwas ganz Besonderes. Bei Mehrlingsgeburten entstehen anschließend höhere Kosten gerade in der Erstausstattung. Das Land Baden-Württemberg ermöglicht daher Familien mit Mehrlingsgeburten einen einmaligen Zuschuss über den frei im Sinne der Kinder verfügt werden kann. Der Zuschuss beläuft sich auf 1.700€ je Kind, muss nicht zurückgezahlt werden, ist steuerfrei und unabhängig vom jeweiligen Einkommen. Berechtigt sind Familien, die mindestens Drillinge auf die Welt gebracht haben und in Baden-Württemberg leben.
Der Zuschuss für Mehrlingsgeburten kann bei der L-Bank beantragt werden. Das Antragsformular kann Ihnen postalisch zugesendet werde oder Sie erhalten es per Download auf der Internetseite der L-Bank.
Alle weiteren Informationen zum Zuschuss finden Sie auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.