Schulsozialarbeit
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Die gesetzliche Grundlage für Schulsozialarbeit liefert das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes im SGB VIII, § 13.
Durch Schulsozialarbeit wird sozialpädagogisches Handeln in der Schule auf unterschiedlichen Ebenen ermöglicht:
Für die Schülerinnen und Schüler:
emotionale Stabilisierung
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
Unterstützung bei Lebenskrisen in der Schule, in der Familie oder im Umfeld
Verbesserung der individuellen Lern- und Lebenssituation
Ausgleich von Bildungsbenachteiligung
Förderung sozialer Kompetenzen
Förderung der Konfliktfähigkeit
Erlernen eines konstruktiven Umgangs mit Konflikten
Begleitung im Übergang Schule - Beruf
Für das System Schule:
Verbesserung des Klimas an der Schule
Kooperation und Vernetzung von Schule und (Jugendhilfe-) Einrichtungen
Beratung von Lehrkräften
Profilstärkung der Schule durch stärkere Erziehungs- und sozialpädagogische
Handlungskompetenz von Schule
Für die Eltern:
Motivierung der Eltern und Angehörigen zur Mitwirkung bei schulischen Prozessen
Abbau von Hemmnissen gegenüber der Schule
Stärkung der Erziehungskompetenz
Grundsätzlich treten hierbei Schule und Jugendhilfe als gleichberechtigte Partner ein.
Folgende Arbeitsfelder zählen zu den zentralen Tätigkeitsbereichen der Schulsozialarbeit:
Beratung und Einzelfallhilfe
Sozialpädagogische Gruppenarbeit mit Klassen oder Schülergruppen
Projekte und offene Angebote
Interkulturelles und Soziales Lernen
Elternarbeit
Präventionsarbeit
Krisenintervention
Begleitung im Übergang Schule - Beruf
Netzwerkbildung (schulintern und extern)