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Schulsozialarbeit

Die Ansprechpartner*innen im Landkreis Freudenstadt sind HIER zu finden.

Die gesetzliche Grundlage für Schulsozialarbeit liefert das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes im SGB VIII, § 13.

Durch Schulsozialarbeit wird sozialpädagogisches Handeln in der Schule auf unterschiedlichen Ebenen ermöglicht:

 Für die Schülerinnen und Schüler:

  • emotionale Stabilisierung

  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung

  • Unterstützung bei Lebenskrisen in der Schule, in der Familie oder im Umfeld

  • Verbesserung der individuellen Lern- und Lebenssituation

  • Ausgleich von Bildungsbenachteiligung

  • Förderung sozialer Kompetenzen

  • Förderung der Konfliktfähigkeit

  • Erlernen eines konstruktiven Umgangs mit Konflikten

  • Begleitung im Übergang Schule - Beruf

Für das System Schule:

  • Verbesserung des Klimas an der Schule

  • Kooperation und Vernetzung von Schule und (Jugendhilfe-) Einrichtungen

  • Beratung von Lehrkräften

  • Profilstärkung der Schule durch stärkere Erziehungs- und sozialpädagogische

    Handlungskompetenz von Schule

Für die Eltern:

  • Motivierung der Eltern und Angehörigen zur Mitwirkung bei schulischen Prozessen

  • Abbau von Hemmnissen gegenüber der Schule

  • Stärkung der Erziehungskompetenz

Grundsätzlich treten hierbei Schule und Jugendhilfe als gleichberechtigte Partner ein.

Folgende Arbeitsfelder zählen zu den zentralen Tätigkeitsbereichen der Schulsozialarbeit:

  • Beratung und Einzelfallhilfe

  • Sozialpädagogische Gruppenarbeit mit Klassen oder Schülergruppen

  • Projekte und offene Angebote

  • Interkulturelles und Soziales Lernen

  • Elternarbeit

  • Präventionsarbeit

  • Krisenintervention

  • Begleitung im Übergang Schule - Beruf

  • Netzwerkbildung (schulintern und extern)

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