Beistandschaft, Unterhalt und Beurkundung
Beistandschaft
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes bei
- der Feststellung der Vaterschaft und/ oder
- der Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt. Mit Eingang des Antrags wird das
Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen,
- dem die alleinige elterliche Sorge für sein Kind zusteht
- der bei gemeinsamer elterlicher Sorge allein für sein Kind sorgt.
Die Beantragung der Beistandschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich,
wenn die werdende Mutter nicht verheiratet ist.
Nach der Geburt kann sie jederzeit bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragt werden.
Beurkundungen
Sorgeerklärung, Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltsverpflichtung können beim Jugendamt anlässlich der Geburt eines Kindes kostenlos beurkundet werden.
Wir beraten Sie gerne bei folgenden Themen:
Unterhalt bei Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bis 21 Jahre
Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung
Gemeinsames Sorgerecht
Beistandschaft
Betreuungsunterhalt = Unterhaltsanspruch der Mutter bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
Weiterführende Informationen finden sie auf der Homepage des Landkreises
Landkreis Freudenstadt - Beistandschaft & Beurkundungen (landkreis-freudenstadt.de)