Inklusion und Integration
Was ist Inklusion?
Inklusion ist nicht nur eine gute Idee, sondern ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt.
Inklusion als Menschenrecht ist natürlich nicht nur ein Thema für Menschen mit Behinderungen. Es ist für alle Menschen wichtig, die nicht voll und gleichberechtigt an allen Bereichen der Gesellschaft teilhaben können, etwa aufgrund ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung, einer Behinderung, ihrer Hautfarbe, Herkunft oder ihrer Geschlechtsidentität. Und als Menschenrecht geht Inklusion alle Menschen an, nicht allein diejenigen, die ausgeschlossen sind. Denn Menschenrechte bauen darauf auf, dass jeder Mensch den anderen als Gleichen respektiert und sich deshalb solidarisch für die Rechte der anderen einsetzt. Nur wenn alle mitmachen, kann Inklusion gelingen.
Inklusion ist nicht das gleiche wie Integration. Kurz zusammengefasst heißt:
- Integration: Die Menschen mit Behinderung müssen sich an ihre Umgebung anpassen. Die Umgebung bleibt so, wie sie ist. Und die Menschen mit Behinderung müssen versuchen, dass sie möglichst gut in die Umgebung passen.
- Inklusion: Die Menschen mit Behinderung müssen sich nicht an ihre Umgebung anpassen. Sondern es ist umgekehrt: Die Umgebung passt sich an die Menschen an. Das heißt: Die Menschen mit Behinderung müssen sich nicht verändern. Sondern die Gesellschaft muss sich verändern. Damit die Menschen mit Behinderung gut dort leben können.
Weitere Informationen finden Sie unter: Online-Handbuch: Inklusion als Menschenrecht