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Ausbildung für junge Menschen mit Behinderung

Nach der Schule wollen viele Jugendliche eine Ausbildung anfangen. Damit das klappt, müssen sie schon viel früher viele Fragen klären. Zum Beispiel: Welche Ausbildung möchte ich machen? Möchte ich während der Ausbildung zu Hause wohnen oder lieber in einem Internat? Muss ich in eine andere Stadt ziehen? Wie finde ich eine Ausbildung?

Für Jugendliche mit Behinderung ist es nicht so einfach, eine Ausbildung zu finden. Deswegen solltest du dich gut vorbereiten. Es gibt viele Angebote die dabei helfen können: Es gibt Beratung, Infos und Unterstützung von vielen verschiedenen Stellen.

Eine Übersicht über die Möglichkeiten der beruflichen Ausbildung:

D) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)

Dieses Angebot der Agentur für Arbeit besteht für Jugendliche unter 25 Jahren, welche die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und noch nicht bereit für eine Berufsausbildung sind.

Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) zählt zu den ausbildungsfördernden Leistungen. Sie soll junge Menschen in ihrer Berufswahl, bei der Aufnahme einer Erstausbildung oder bei der beruflichen Wiedereingliederung unterstützen. Eine BvB kann beispielsweise durch Fachdienste, Berufsbildungswerke, integrierte Berufsschulen usw. erfolgen. Je nach Maßnahme liegt die Dauer der BvB in der Regel zwischen 10 und 18 Monaten.

E) Unterstützte Beschäftigung (UB)

Ziel der Unterstützten Beschäftigung (UB) nach § 55 SGB IX ist ein möglichst dauerhaftes sozialversicherungspflichtiges, betriebliches Arbeitsverhältnis, das den Interessen und Fähigkeiten der jeweiligen Person entspricht. Die UB ist für Menschen mit Behinderung geeignet, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchten. Die UB besteht in der Regel aus zwei Bausteinen:

  1. Der erste Baustein ist die Individuelle betriebliche Qualifizierung (InbeQ), welche in der Regel bis zu 24 Monaten dauert und bei Bedarf verlängert werden kann.

  2. Wenn im Anschluss ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erreicht wird, sind als zweiter Baustein nachfolgend weitere Unterstützungsmaßnahmen wie das Job-Coaching möglich.

F) Berufsausbildung

Eine Ausbildung kann in einem Betrieb, einer Berufsschule, in einem Berufsbildungswerk oder bei einem anerkannten Bildungsträger absolviert werden. Eine Regelausbildung ist manchmal aufgrund einer Behinderung nicht möglich. Eine Ausbildung besteht i.d.R. aus theoretischen und praktischen Inhalten. Ausbildungen werden in staatlich anerkannten Berufen angeboten. Zudem gibt es die Möglichkeit, eine sogenannte Ausbildung zum*zur Fachpraktiker*in (§ 66 BBiG/§ 42r HwO) zu absolvieren. Diese Ausbildung enthält weniger theoretische Anteile und es gelten unterstützende Ausbildungsregelungen.

G) Bei Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen

Anspruchsberechtigte Personen von Leistungen im Eingangsverfahren (EV) und Berufsbildungsbereich (BBB) von Werkstätten für behinderte Menschen können entweder das Budget für Ausbildung, Leistungen in EV und BBB bei einem anderen Leistungsanbieter oder Leistungen in EV und BBB in einer Werkstatt für behinderte Menschen in Anspruch nehmen. Bedingung ist, dass die jeweilige Person wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.

Weitere Informationen finden Sie unter:

- Ausbildung für Menschen mit Behinderung

- Ausbildung für junge Menschen mit Behinderung | Familienratgeber

- Meine Ausbildungsstelle finden | REHADAT-Bildung

- Behinderung > Leistungen - Ausbildung - Studium - betanet

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