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Arbeiten mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung ist es oft nicht einfach, einen Arbeitsplatz zu finden. Viele Behörden, Ämter und Beratungsstellen helfen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz. So können mehr Menschen mit Behinderung eine Arbeit finden.

Als erstes hilft oft die Agentur für Arbeit und die Abteilung Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), die Teil der Agentur für Arbeit ist. Weitere Anlaufstellen sind der Integrationsfachdienst, das Integrationsamt, berufliche Rehabilitationen und Schwerbehinderten-Vertretungen in Betrieben. Beratung und Unterstützung finden Sie auch durch Selbsthilfevereine, Behindertenverbände und Selbstvertretungen. Welche Vereine und Verbände es bei Ihnen vor Ort gibt, können sie bei der Teilhabeberatung (EUTB) nachfragen: zur Beratungsstellensuche der EUTB.

Auch Inklusionsbetriebe haben eine Brückenfunktion mit dem Ziel einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, in denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten. Der soziale Auftrag der Inklusionsbetriebe ist es, Arbeitsverhältnisse für Menschen zu bieten, deren berufliche Teilhabe aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung besonders erschwert ist. Ein Teil der Inklusionsbetriebe bildet auch aus und ermöglicht Praktika.

Weitere Informationen und eine Übersicht der dazugehörigen Betrieben finden Sie unter: Inklusionsbetriebe | REHADAT-Adressen

Eine weitere Unterstützungsmöglichkeit bietet das Budget für Arbeit. Das Budget für Arbeit soll Menschen mit Behinderung dabei helfen, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Bekommen können es Personen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) arbeiten oder das Recht hätten, dort zu arbeiten.

Das Budget für Arbeit ist ein Lohnkostenzuschuss für Arbeitgebende. Das bedeutet, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Geld von einem Träger der Eingliederungshilfe bekommen, wenn sie einen Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz anbieten. Dieser Lohnkostenzuschuss kann bis zu 75 Prozent des Gehalts ausmachen. Menschen mit Behinderung können das Budget für Arbeit also nur dann beanspruchen, wenn sie einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben.

Weitere Informationen finden Sie unter: Was ist das Budget für Arbeit? | Familienratgeber

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