Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
Vaterschaftsanerkennung
Als Vater gilt der Mann, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist.
Unverheiratete Eltern müssen für die Vaterschaft eine Beurkundung vornehmen lassen.
Diese Beurkundungen können bei jedem Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder Notar vorgenommen werden.
Sorgeerklärung
Die Sorgeerklärung wird oft auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet. Die Sorgeerklärung ist eine Erklärung, die unverheiratete Eltern abgeben.
In dieser Erklärung halten Sie fest, dass Sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen. Wenn Sie das nicht tun, hat nur die Mutter das alleinige Sorgerecht, es sei denn, Sie heiraten.
Die notwendige Beurkundung dieser Erklärung können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt vornehmen lassen.
Ab März 2026 tritt eine gesetzliche Neuregelung zur Vaterschaftsanfechtung in Kraft, die der Bundestag am 26. Februar 2026 verabschiedet hat und mit der ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt wird. Daneben befindet sich ein weiterer Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen noch im parlamentarischen Verfahren.