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Staatliche Leistungen für getrennte Eltern

Sind Sie alleinerziehend oder getrennt erziehend, so können Sie sowohl finanzielle, als auch beraterische Hilfsangebote erhalten. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht über verschiedene Leistungen vom Staat.

Kindergeld:

  • ab der Geburt bis mindestens zum 18. Lebensjahr

  • Kindergeld erhält der Elternteil, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt.

  • Bei Unterhaltszahlung des anderen Elternteils verringert sich der Unterhalt um die Hälfte des Kindergeldes.

  • Weitere Informationen zum Kindergeld finden Sie hier.

Elterngeld:

  • Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern

  • Lebt das Kind mindestens ein Drittel der Zeit bei beiden Elternteilen (getrennt erziehend), besteht der gleiche Anspruch auf Elterngeld, wie bei Paaren, die zusammen leben.

  • Sind Sie alleinerziehend, das heißt, dass der andere Elternteil nicht mit Ihnen oder dem Kind zusammenlebt, haben Sie ebenso den gleichen Anspruch auf Elterngeld, wie Paare, die zusammenleben.

  • Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie hier.

Unterhaltsvorschuss:

  • staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden oder getrennt Erziehenden

  • dient zur Sicherung der Lebensgrundlage des Kindes, wenn der andere Elternteil nicht ausreichend oder keinen Unterhalt bezahlt

  • Weitere Informationen finden Sie hier.

Unterhalt:

  • für den Lebensbedarf einer anderen Person aufkommen durch finanzielle Leistung, Betreuung, Pflege, Erziehung oder persönliche Zuwendung

  • Unterhalt kann für Kinder, Getrenntlebende, Geschiedene oder nicht verheiratete Elternteile bezahlt werden

  • Weitere Informationen finden Sie hier.

Steuerentlastung:

Arbeitslosengeld ll:

  • Alleinerziehende, die ALG ll erhalten, können Mehrbedarf für Alleinerziehende bekommen. Die Höhe richtet sich nach Alter und Anzahl der Kinder.

  • Bei Familien im Wechselmodell (hälftige Aufteilung der Pflege und Erziehung), wird der Mehrbedarf geteilt.

  • Weitere Informationen finden Sie hier.

Sozialhilfe:

  • Alleinerziehende oder getrennt Erziehende können auch hier einen Mehrbedarf beantragen, welcher abhängig von Alter und Anzahl der Kinder ist.

  • Weitere Informationen finden Sie hier.

Den gesamten Artikel zu staatlichen Leistungen finden Sie auf der Seite des Familienportals des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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