Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ will Schwangeren, die sich in einer seelischen und wirtschaftlichen Notlage befinden, eine individuelle finanzielle Unterstützung geben, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Die Bundesstiftung begründet keine Rechtsansprüche.
Beispiele für die Unterstützung:
Umstandskleidung
Erstausstattung des Kindes
Einrichtung des Kinderzimmers
Voraussetzungen für eine Unterstützung:
Leistungen der Bundesstiftung können gewährt werden, wenn keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (z.B. Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind.
Die Antragstellenden müssen ihren ständigen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben.
Die Antragstellerin muss sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, d.h. es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Die Schwangerschaft muss durch eine ärztliche Bescheinigung belegt werden.
Der Antrag muss schon vor der Geburt des Kindes gestellt werden.
Die Schwangere muss sich von einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle beraten lassen.
Allgemein sind gesetzliche Leistungen vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Antragstellung ist im Landkreis Freudenstadt möglich über:
Diakonische Bezirksstelle Freudenstadt (Schwangerenberatung)
Beratungsstelle donum vitae