Bildungs- und Teilhabeleistungen
Bildungs- und Teilhabeleistungen sind finanzielle Unterstützungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Diese Leistungen gibt es zusätzlich zum Regelbedarf.
Bildungs- und Teilhabeleistungen unterstützen z. B.:
Kosten für das Mittagessen in Schulen, Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege
Lernförderung
Schulbedarf, wie notwendiges Schulmaterial
Ausflüge:
Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler
Eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird
Schülerbeförderung mit Bus und Bahn
Kultur, Sport, Spiel, Geselligkeit und Freizeiten: z. B. Beiträge für Sportvereine und Musikschulen und die entsprechende Ausrüstung
Anspruch auf Bildung und Teilhabeleistungen haben:
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn ihre Eltern …
Sozialhilfe (SGB XII) oder Grundsicherung (SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hartz IV) erhalten. Oder wenn sie diese nur deshalb nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung und Teilhabe gedeckt sind.
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind.
Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Freudenstadt.
Den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe finden Sie hier.