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Wie lange darf ich raus?

Kinder und Jugendliche wollen auch abends mit ihren Freunden oder Freundinnen (r)ausgehen. Dafür gibt es gesetzliche Regelungen, die im Jugendschutzgesetz festgehalten sind.

Das Jugendschutzgesetz regelt, welcher Minderjährige sich bis wann und an welchem Ort aufhalten darf.

Ausgehzeiten zur ersten Orientierung:

  • Kinder ab 14 höchstens bis zehn Uhr

  • Jugendliche ab 15 Jahre bis elf Uhr

  • Jugendliche ab 16 Jahre bis zwölf Uhr

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:

Eltern im Netz

Das Jugendschutzgesetz gilt nur in der Öffentlichkeit.
Private Veranstaltungen oder Treffen unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern bzw. der Erwachsenen.