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Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz

Kinder und Jugendliche sollen gesund aufwachsen können. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist in verschiedenen Gesetzen geregelt. Das Jugendschutzgesetz regelt und begrenzt Gefährdungen in der Öffentlichkeit und im Bereich der Medien.

Kurz-Information zum Thema:

Welche Bestimmungen zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit müssen bei Vereinsfesten, Partys und anderen Veranstaltungen in In Vereinen, Jugendgruppen, Jugendtreffs und vielen weiteren Bereichen beachtet und eingehalten werden?

Bei Fragen zu den Jugendschutzbestimmungen speziell für Veranstaltungen von Jugendgruppen und Jugendeinrichtungen (Jugendtreffs) bietet das Kreisjugendreferat seine Beratung an. Das bezieht sich auch auf Bestimmungen des Jugendmedienschutzes. Es gibt viele Möglichkeiten, das Jugendschutzgesetz in der Praxis umzusetzen und sich als Veranstalter*in abzusichern. 

Tipps für die Praxis finden Sie hier:

  1. Jugendschutz aktiv (jugendschutz-aktiv.de)

  2. Aktion Jugendschutz (ajs-bw.de)

  3. Neues im Jugendschutzgesetz.pdf

  4. Jugendschutzgesetz – Informationen f. Jugendgruppenleiterinnen_Jugendgruppenleiter.pdf

  5. Elterninfo PDF.pdf

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