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Erziehungsbeauftragung - "Muttizettel"

Laut Jugendschutzgesetz darf ein Jugendlicher im Alter von 16 bis 17 Jahren bis 24.00 Uhr in Clubs oder anderen Tanzveranstaltungen feiern. Möchte Ihr Kind jedoch länger bleiben, so haben Sie als Eltern die Möglichkeit eine erziehungsbeauftragte Person zu bestimmen.

Eine Erziehungsbeauftragung, umgangssprachlich auch als "Muttizettel" bezeichnet, kann beispielsweise dafür eingesetzt werden, um Jugendliche ab 16 Jahren zu erlauben länger an Tanzveranstaltungen teilzunehmen. Erst mit dem Ausstellen ist der Aufenthalt auf der Veranstaltung nach 24 Uhr erlaubt.

Die Erziehungsbeauftragung gilt auch für:

  • den Kinobesuch von Kindern unter 6 Jahren,

  • den Besuch von Tanzveranstaltungen durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

  • den Besuch von Gaststätten durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,

  • den Besuch dieser Angebote durch ältere Kinder bzw. Jugendliche außerhalb der gesetzlichen Zeitgrenzen

Zur erziehungsbeauftragten Person können die Eltern jede Person über 18 Jahren bestimmen, die aufgrund ihrer Reife und persönlichen Fähigkeiten die Verantwortung für einen Minderjährigen tragen kann. Sie sollten die erziehungsbeauftragten Person in jedem Fall kennen und ihr vertrauen.

Für die Erziehungsbeauftragung ist ein schriftlicher Nachweis hilfreich ("Muttizettel"). Es sollten im jedem Fall Angaben zur erziehungsbeauftragte Person, das zu beaufsichtigende Kind/Jugendlicher und die den Auftrag erteilenden Eltern enthalten:

  • Vollständige Namen

  • Geburtsdaten

  • Anschrift 

Im Internet gibt es Vordrucke, zum Beispiel vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Der "Muttizettel" ist jedoch nicht mit einem Freibrief zu verwechseln. Der Konsum von Tabak oder hochprozentigen Alkohol ist weiterhin für Jugendliche unter 18 Jahren nicht erlaubt. Auch sollten Sie immer wissen was ihr Kind macht, wo es hin geht und wann es zurück kommt.

Mehr Informationen können Sie hier nachlesen.

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