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Jugendarbeitsschutz

Junge Menschen sind weniger widerstandsfähig als Erwachsene und dürfen deshalb in der Arbeitswelt nicht den gleichen Belastungen ausgesetzt werden. Spezielle Regelungen hierzu sind im „Jugendarbeitsschutzgesetz“ und in der „Kinderarbeitsschutzverordnung enthalten.

Geregelt sind sowohl das Tätigkeitsspektrum als auch zeitliche und sonstige Rahmenbedingungen, unter denen Kinder und Jugendliche beschäftigt werden dürfen.

Ziel ist es, junge  Menschen vor Überforderung, Überbeanspruchung und gesundheitlicher sowie seelischer Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen.

  1. Wer wird durch welche Regelungen geschützt?

  2. Welche Regelungen gelten für Kinder und schulpflichte Jugendliche? Welche Ausnahmen gibt es?

  3. Wie kann von den Eltern ein Antrag auf Bewilligung zur Beschäftigung von Kindern gestellt werden?

  4. Welche Regelungen gelten für Jugendliche?

Fragen zum Jugendarbeitsschutz und zum Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme nach § 6 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführte Ansprechperson.

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