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Einschulungsuntersuchung

Die Einschulungsuntersuchung (ESU) findet bei Kindern, ein bis zwei Jahre vor der Einschulung statt. Dies dient der frühzeitigen Feststellung und Beurteilung der schulrelevanten Basisfertigkeiten. Falls erkannt wird, dass eine Förderung notwendig ist, bleibt noch genügend Zeit, diese einzuleiten.

Die ESU ist für alle Kinder verpflichtend und findet in zwei Schritten statt.

Schritt 1:

Im vorletzten Kindergartenjahr vor der termingerechten Einschulung untersuchen Mitarbeitende des Gesundheitsamtes alle Kinder im Landkreis. Diese Untersuchung wird als Basisuntersuchung bezeichnet.

Manche Kinder werden anschließend noch zu einer ärztlichen Untersuchung oder einem Sprachtest eingeladen.

Schritt 2:

Im letzten Kindergartenjahr kann eine weitere Untersuchung erfolgen. Dies betrifft die Kinder, bei denen noch Fragen offen sind und Kinder, die keinen Kindergarten besuchen

Worum geht es bei der Basisuntersuchung?

Die Basisuntersuchung (Schritt 1) entscheidet nicht darüber, ob das Kind in die Schule kann. Es soll lediglich der Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes festgestellt werden.

Die Untersuchung findet entweder im Kindergarten oder in anderen ortsnahen Räumlichkeiten statt und dauert ca. 30-45 Minuten. Eltern können Ihr Kind zur Untersuchung begleiten.

Welche Entwicklungsbereiche werden untersucht?

  • Seh- und Hörvermögen

  • Körpergröße und Körpergewicht

  • Sprache

  • Motorik

  • Malen

  • Zahlen- und Mengenverständnis

  • Verhalten und Merkfähigkeit

Im Anschluss an die jeweilige Untersuchung werden die Eltern über die Ergebnisse informiert. Das Gesundheitsamt teilt mit, ob die Entwicklung des Kindes dem Alter entsprechend ist oder wo es noch Förderbedarf gibt. Ist eine ergänzende ärztliche Untersuchung erforderlich, werden die Kinder gemeinsam mit den Eltern erneut eingeladen.

Welche Unterlagen werden zur Untersuchung benötigt?

  • die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung

  • das Früherkennungsheft

  • das Impfbuch bzw. eine schriftliche Erklärung, dass Ihr Kind nicht geimpft ist (Vorlage verpflichtend)

  • falls vorhanden, wichtige Arztberichte zu Erkrankungen Ihres Kindes

  • den ausgefüllten Fragebogen für sorgeberechtigte Personen, in diesem werden Informationen gebeten:

    o   wichtige Vorerkrankungen

    o   ärztliche Untersuchungen (z.B. beim Augenarzt)

    o   bereits durchgeführte Therapien (z.B. Logopädie)

    o   familiäres Umfeld

Die Angaben im Elternfragebogen helfen das Kind richtig einzuschätzen. Besucht das Kind einen Kindergarten, werden auch die pädagogischen Fachkräfte zum kindlichen Entwicklungsstand befragt.

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