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Weitere finanzielle Leistungen

Wohngeld

Wohngeld ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Sie können es als Zuschuss zur Miete erhalten, aber auch zu den Kosten von selbst genutztem Wohneigentum. Die Höhe des Wohngelds hängt davon ab, wie viele Personen in der Wohnung leben, was diese verdienen und wie hoch die Miete ist. Mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums kann man prüfen, ob und wie viel Wohngeld der Familie voraussichtlich zusteht.

Mutterschutz

Ihr Arbeitgeber darf Sie in der Schwangerschaft und in der Stillzeit nicht beschäftigen, wenn dies Sie oder Ihr Kind gefährden könnte. Für die Zeiten, in denen Sie deswegen nicht oder nicht in vollem Umfang arbeiten dürfen, wird Ihnen Ihr Lohn in der bisherigen Höhe von Ihrem Arbeitgeber fortgezahlt. Sechs Wochen vor der Geburt müssen Sie nur arbeiten, wenn Sie sich ausdrücklich dazu bereit erklärt haben; acht Wochen nach der Geburt dürfen Sie auf keinen Fall arbeiten. In diesen Schutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsleistungen (Mutterschaftsgeld und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld). Die Mutterschaftsleitungen sind insgesamt so hoch wie Ihr durchschnittlicher Nettolohn vor dem Mutterschutz.

Weitere Informationen zum Thema Mutterschutz finden Sie hier.

BAföG

Auf die staatliche Ausbildungsförderung hat Ihr Kind Anspruch, wenn Sie ihm die Ausbildung oder das Studium nicht finanzieren können. Ob Ihr Kind BAföG erhält, hängt von Ihrem Einkommen, von der Art der Ausbildung und der Unterbringung Ihres Kindes ab.

Weitere Informationen zum Thema BAföG finden Sie hier.

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