Verhütungskosten
Verhütung muss für alle finanzierbar sein
Verhütung wird bis zum 22. Lebensjahr von den Krankenkassen finanziert. Danach ist die Finanzierung der Verhütung von Frauen/ Paaren aus eigenen Mitteln aufzubringen. Dies ist für Frauen/Paare mit geringem Einkommen und in besonderen Lebenslagen häufig unmöglich. Der Freudenstädter Kreistag hat deshalb jährlich 10.000€ bewilligt, mit denen Verhütungskosten für Menschen in einer Notlage übernommen werden können. Frauen/Paare, die eine Übernahme der Verhütungskosten in Anspruch nehmen möchten, können sich an eine der beiden Schwangerenberatungsstellen des Landkreises wenden, die mit der Mittelvergabe beauftragt wurden.
Die Kosten der Verhütung können für Menschen übernommen werden, die
älter als 22 Jahre sind
im Landkreis Freudenstadt leben
über ein geringes Einkommen verfügen (also beispielsweise Leitungen des Jobcenters, Wohngeld, Kinderzuschlag, Zuschüsse für die berufliche Qualifizierung etc. beziehen)
und in einer besonderen Lebenssituation stecken (also beispielsweise überschuldet sind, körperliche oder psychische Beeinträchtigungen/Erkrankungen haben, bereits mit einige Kinder im Haushalt leben etc.)
Frauen/Paare können sich gerne an einer der beiden Beratungsstellen wenden, wenn Sie einen Antrag auf Finanzierung von Verhütungskosten stellen möchten. Die Antragstellung ist vor Inanspruchnahme und Kauf von Verhütungsmitteln nötig und kann nicht rückwirkend bewilligt werden. Bringen Sie zur Antragstellung bitte einen Kostenvoranschlag des gewünschten Verhütungsmittels von Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin mit sowie aktuelle Einkommensnachweise. Gerne beantworten wir Rückfragen telefonisch oder per Mail.