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Landesfamilienpass

Freizeiterlebnisse für wenig Geld: Der Landesfamilienpass Baden-Württemberg bietet vergünstigten oder sogar kostenlosen Eintritt zu vielen Ausflugszielen im Land.

So können Familien mit dem Landesfamilienpass Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 33-mal im Jahr nutzen. Zusätzlich gibt es besonders bezeichnete Gutscheine, die zum einmaligen kostenlosen Besuch verschiedener Einrichtung genutzt werden können.

Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarten für das laufende Kalenderjahr.

Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.

 

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?

  • Familien mit mindestens 3 Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.

  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht in häuslicher Gemeinschaft leben.

  • Familien mit einem schwerbehinderten Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben.

  • Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld beziehen und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

  • die Familie muss ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben

Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend. Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)

  • bei Kindern mit Behinderung: Schwerbehindertenausweis

  • bei Bezug von Bürgergeld oder Kinderzuschlag: Leistungsbescheid

  • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument

                                  

Einen Überblick über staatliche und nicht staatliche Einrichtungen in Baden-Württemberg finden sie hier:

 

Die Angebote im Landkreis Freudenstadt:

  • Waldschwimmbad Kniebis:

    -> Inhaber des Landesfamilienpasses erhalten auf den Einzeleintritt Erwachsene 0,60€ und Kinder/ Ermäßigte 0,40€ Rabatt.

  • Panoramabad Freudenstadt:

    -> Sonderrabattierung der Wertkarte schon über 150,- € mit 25 %. Mit der Wertmarke kann der jeweilige Eintritt abgerechnet werden. (Praktisch eine 10’er Karte für Familien für Wochenendbesuche von je 16,50€)

  • Panorama-Freibad Freudenstadt:

    -> Die Ermäßigung beträgt für Erwachsene 1,- € und für Ermäßigte 0,50 €

  • Hallen- und Freibad Loßburg:

    -> Kinder im Alter von 6-18 Jahren erhalten eine 10-er-Karte zum freien Eintritt. Kinder unter 6 Jahren müssen regulär keinen Eintritt bezahlen

  • Nationalparkzentrum Ruhestein:

    -> Ermäßigten Eintritt Erwachsene: 4€, Kinder erhalten freien Eintritt

  • Waldfreibad Wolftal:

    -> Ermäßigter Eintritt

                                                                                                               

Weitere Informationen finden Sie unter:

Informationen zum Landes-Familienpass

Der Landesfamilienpass: Baden-Württemberg.de

Landesfamilienpass beantragen | Stadt Freudenstadt

 

Hinweis für die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Loßburg: Ab dem Jahr 2025 ist es erforderlich, dass Sie mit Ihrem Landesfamilienpass bei uns vorbeikommen, um die Gutscheine abzuholen. 

 

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