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Landesfamilienpass

Durch den Landefamilienpass bekommen Sie als Familie zahlreiche Ermäßigungen und Gutscheine für Museen, Schlösser, Veranstaltungen und Freizeitparks und jährlich werden die Angebote erweitert. Einen Familienpass können Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde beziehungsweise dem Bürgermeisteramt beantragen.

Berechtigt sind:

  • Familien mit mindestens drei Kindern

  • Alleinerziehende mit mindestens einem Kind

  • Familien mit einem schwerbehinderten Kind (GdB mindestens 50%)

  • Familien mit mindestens einem Kind, die Hartz lV oder Kindergeldzuschlag beziehen

  • Familien mit mindestens einem Kind, die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten

Weitere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten:

Land Baden-Württemberg

Stadt Freudenstadt

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