Landesfamilienpass
Durch den Landefamilienpass bekommen Sie als Familie zahlreiche Ermäßigungen und Gutscheine für Museen, Schlösser, Veranstaltungen und Freizeitparks und jährlich werden die Angebote erweitert. Einen Familienpass können Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde beziehungsweise dem Bürgermeisteramt beantragen.
Berechtigt sind:
Familien mit mindestens drei Kindern
Alleinerziehende mit mindestens einem Kind
Familien mit einem schwerbehinderten Kind (GdB mindestens 50%)
Familien mit mindestens einem Kind, die Hartz lV oder Kindergeldzuschlag beziehen
Familien mit mindestens einem Kind, die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten
Weitere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten: