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Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine familiennahe und flexible Form der Kinderbetreuung. Durch Qualifizierung, Überprüfung und Fortbildungen sind die Tageseltern im Besitz einer gültigen Pflegerlaubnis, die vom Jugendamt ausgestellt wird.

Jede Kindertagespflegestelle hat ihre eigenen Öffnungszeiten.

Kindertagespflege wird in verschiedenen Formen angeboten:

  • Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson („klassische“ Kindertagespflege)

  • Betreuung im Haushalt der Eltern (in der Regel angestellt bei den Eltern)

  • Großtagespflege im Haushalt einer Tagespflegeperson (Betreuung durch zwei oder mehr Tagespflegepersonen)

  • Kindertagespflege/ Großtagespflege in anderen geeigneten Räumen (TigeR)

Der Schwerpunkt der Kindertagespflege liegt in der Betreuung von Kindern im Alter zwischen 0- 3 Jahren. Wenn die Betreuung in Kindergarten und Schule aufgrund von Berufstätigkeit nicht ausreicht, ist auch in Ergänzung die Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege möglich. Grundsätzlich kann die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson bis zum 14. Lebensjahr erfolgen.

Kinder zwischen 1 und 3 Jahren haben einen sogenannten Rechtsanspruch von 20 Wochenstunden Betreuung, auch wenn die Eltern nicht berufstätig sind.

Genauere Auskünfte erhalten Sie beim Tageselternverein. Dieser unterstützt Sie bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsperson für Ihr/e Kind/er.

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