VN-Kinderrechte
Das Übereinkommen über die Rechte von Kindern besteht insgesamt aus 54 Artikeln und kann in die folgenden 4 Grundprinzipien zusammengefasst werden. Dabei geht es immer um das Recht von Kindern auf Schutz, Förderung und Beteiligung.
Diskriminierungsverbot: Die VN-Kinderrechtskonvention gilt für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Sprache, Behinderungen oder politischen Ansichten des Kindes beziehungsweise seiner Eltern. Alle Kinder, die sich in Deutschland aufhalten, müssen Schutz, Förderung und Bildung sowie Beteiligung erfahren - egal, woher sie kommen und welcher Religion oder Weltanschauung sie anhängen. Das ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration.
Recht auf Leben und persönliche Entwicklung: Jedes Kind hat das Recht, in einem geschützten Rahmen heranzuwachsen und sich zu einer eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeit zu entwickeln. Kinder und Jugendliche sollen in ihrer Entwicklung gefördert werden und die Möglichkeit erhalten, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Zu einem würdevollen Leben gehören auch der Schutz vor Krankheiten und Gewalt.
Kindeswohlvorrang: Das sogenannte Kindeswohlprinzip verpflichtet Gerichte, Verwaltungsbehörden, öffentliche oder private Einrichtungen der sozialen Fürsorge und Gesetzgebungsorgane auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen, bei allen Entscheidungen und Maßnahmen das Kindeswohl und die Interessen von Kindern als einen vorrangigen Gesichtspunkt zu berücksichtigen.
Recht auf Beteiligung: Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit erhalten, gehört zu werden. Sie dürfen ihre Anliegen und Beschwerden äußern. Bei staatlichen Entscheidungen, die das Kind oder den Jugendlichen betreffen, sind sie zu beteiligen ihre Meinung muss dem Alter und der Reife entsprechend berücksichtigt werden.
Quelle: BMFSFJ - VN-Kinderrechtskonvention
Weitere Informationen zu den Kinderrechtskonventionen und zu tollen Projekten zum Schutz der Kinderrechte finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Eine Broschüre für Kinder zu den VN-Kinderrechten finden Sie hier.