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Gewaltfreie Erziehung

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ (§1632 BGB)

Die gewaltfreie Erziehung und das Recht von Kindern auf körperliche und seelische Unversehrtheit sind in Deutschland gesetzlich fest verankert und bilden eine wichtige Grundlage für Eltern und alle außerhalb des Elternhauses Erziehenden. Gewaltfrei bedeutet hier, dass Kindern körperlich oder seelisch kein Leid zugefügt werden darf und dass es auch keine anderen verletzenden Maßnahmen oder Misshandlungen geben darf. Denn wenn Kinder Gewalt erfahren müssen, hat dies kurzfristige, mittelfristige oder gar langfristige Folgen.

In einer gewaltfreien Erziehung geht es darum Kinder zu stärken, miteinander wertschätzend und höflich zu kommunizieren, Kinder zu loben, ihnen aufmerksam zuzuhören, sie zu trösten und sie auch in Streitsituationen nicht in ihrer Person abzuwerten.

Hilfreich kann es für Eltern sein, sich im Voraus zu überlegen, wie man in Konfliktsituationen anders reagieren könnte. Auch ein Austausch mit dem Partner, der Partnerin oder dem Kind selbst kann eine Möglichkeit sein. Ist der Streit mit dem Kind heftig und man merkt, dass man an seine Grenzen stößt, ist es auch in Ordnung die Situation kurzzeitig zu verlassen und durchzuatmen.

Kommen Sie an ihre Grenzen und gibt es vermehrt Konflikte mit Ihren Kindern oder generell in der Familie, sind Sie als Eltern nicht alleine. Sie haben die Möglichkeit Unterstützung beispielsweise in Form einer Erziehungsberatung zu nutzen. Diese finden Sie im Landkreis Freudenstadt in der Familienberatungsstelle oder in der Psychologischen Beratungsstelle für Eltern-, Jugend-, Ehe- und Lebensfragen
Horb am Neckar. Gerne unterstützt Sie auch das Jugendamt mit entsprechenden Hilfsangeboten. Darüber hinaus können Sie auch online Beratungsangebote, Chatmöglichkeiten oder die Beteiligung in einem angeleiteten Forum der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung nutzen.

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