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Ehevertrag

Vor der Eheschließung stellen sich einige Paare die Frage, ob sie einen Ehevertrag schließen und individuelle Regelungen für die Ehe oder im Falle einer Scheidung festlegen wollen. Ein Ehevertrag kann aber auch noch während der Ehe geschlossen werden. Häufig betreffen diese Regelungen die Bereiche Vermögen, Unterhalt nach der Scheidung oder Rentenansprüche. Außerdem können auch Vereinbarungen zum Sorgerecht und Kindesunterhalt geschlossen werden. Eheverträge sind prinzipiell zulässig, dürfen jedoch nicht sittenwidrig sein. Rechtskräftig werden sie nur, wenn sie notariell beurkundet wurden, so der Gesetzgeber. Wichtig ist demnach eine Beratung beim Notariat, einer Anwältin oder einem Anwalt. Die Kosten für den Notar oder die Notarin hängen vom jeweiligen Vermögen der (angehenden) Eheleute ab.

Auch nach der Ehe kann noch eine Art von Ehevertrag oder auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden. Diese kann das Scheidungsverfahren deutlich beschleunigen und erleichtern, da das Familiengericht dann im Rahmen der einverständlichen Scheidung agiert. Dies kann sich auch positiv auf die Kosten der Scheidung auswirken.

Weitere Informationen zum Thema Ehevertrag finden Sie im Informationsportal der Bundesnotarkammer - Körperschaft des öffentlichen Rechts.

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