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Eheschließung

Sie haben gemeinsam entschieden zu heiraten, sind nun verlobt und stecken mitten in den Vorbereitungen für die Hochzeit? Ein wichtiger Bestandteil, damit Ihre Ehe rechtskräftig wird, ist die standesamtliche Trauung. Voraussetzungen der Eheschließung sind zum einen die Volljährigkeit und dass Sie nicht bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind. Außerdem dürfen bei einer Heirat keine geradlinigen Verwandtschaftsverhältnisse oder (Halb-) Geschwisterkonstellationen bestehen.

Bei einer Eheschließung bei deutscher Staatsbürgerschaft benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland

  • Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil

  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)

  • Geburtsurkunden der Kinder bei sorgeberechtigten Partnern

Genauere Informationen, Hinweise zu Kosten, Fristen und Kontaktdaten erhalten Sie beim Standesamt Ihrer jeweiligen Gemeinde. Eine Übersicht über die Eheschließung finden Sie außerdem auf der Internetseite der Stadt Freudenstadt.

Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit

Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen

Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten

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